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technologe #239o

Das Vorgehen des TGM in Sachen Coronavirus

Wie sich die Maßnahmen gegen das Ausbreiten des Coronavirus auf Unterricht, Prüfungen, Diplomarbeiten und Matura auswirken.

Ab Montag, dem 16. März 2020, bis zum Beginn der Osterferien am 3. April 2020 wird der Unterricht an Schulen der Sekundarstufe II und damit auch am TGM ausgesetzt. Das bedeutet, dass die Schule zwar geöffnet bleibt, Schülerinnen und Schüler der Schule jedoch fern bleiben und von zu Hause aus Lehrplaninhalte wiederholen und vertiefen sollen. Lehrkräfte und Verwaltungspersonal haben weiterhin Zutritt zum TGM, mit einer ausdrücklichen Genehmigung der Schulleitung ist Schülerinnen und Schülern für z.B. Arbeiten an der Diplomarbeit der Zutritt zur Schule möglich.

Um die Sozialkontakte auf ein Minimum zu reduzieren, sollen Konferenzen und Teamarbeit im Lehrer/innenkollegium vermieden werden und alle Veranstaltungen und Sitzungen (des Schulgemeinschaftsausschusses, des Technologenverbandes oder des Elternvereins) werden abgesagt.

Eigenverantwortliches Lernen und Arbeiten in der unterrichtsfreien Zeit

Die Schülerinnen und Schüler sollen motiviert werden, die unterrichtsfreie Zeit für eigenverantwortliches Lernen und Arbeiten sowie für die Festigung des bereits Erlernten zu nutzen.

Die Lehrkräfte
… geben Arbeitsaufträge inkl. erforderlicher Begleitmaterialien oder mittels E-Learning,
… kümmern sich darum, dass die Arbeitsaufträge erfüllt werden,
… stellen Übungsmaterialien zur Verfügung,
… geben Feedback zu den vorgelegten Arbeiten der Schüler/innen und
… sind für Rückfragen der Schüler/innen erreichbar.

Die Schüler/innen
… behandeln diese Arbeitsaufträge und Übungsmaterialien eigenständig,
… fordern allenfalls zusätzliches Lernmaterial an und
… kontaktieren bei Bedarf die Lehrpersonen.

Leistungsbeurteilung und Reife- und Diplomprüfungen

Bei Redaktionsschluss sind die von der Direktion vorgegebenen Richtlinien wie folgt:

  • Die Bearbeitung des zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterials fließt in die Leistungsbeurteilung ein, zählt wie Hausübungen zur Mitarbeit und bildet mit bereits erbrachten Leistungen die Grundlage für die Notengebung in diesem Semester.
  • Verschiebungen von entfallenen Schularbeiten sollen angestrebt werden, wenn das aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, entfallen die Schularbeiten und zur Beurteilung werden die übrigen durchgeführten Leistungsfeststellungen herangezogen.
  • Teilprüfungen wie z.B. Vorprüfungen, fachpraktische Klausuren, Präsentationen und Diskussionen der abschließenden Diplomarbeiten können unter Einhaltung der hygienischen Verhaltensregeln durchgeführt werden, wobei schulfremde Personen dabei nicht anwesend sein sollen.

Für die Abgabe der Diplomarbeiten, die für die Tagesschüler der 5. Jahrgänge auf den 3. April fällt, wird garantiert, dass das Hochladen der Arbeit alleine bereits als Abgabe zählt. Falls in der Diplomarbeit Teile fehlen, da die notwendigen Arbeiten dafür in der Schule nicht mehr durchgeführt werden können, wird dies entsprechend dem Meilenstein-Plan bei der Beurteilung berücksichtigt.

Die standardisierte Reife- und Diplomprüfung sRDP wird nach jetzigem Wissenstand um zwei Wochen verschoben und beginnt damit voraussichtlich am Dienstag, dem 19. Mai 2020, mit dem Prüfungsfach Deutsch.

Die Schulleitung MMag. Victoria Puchhammer-Neumayer MAS MSc ermutigt die Schülerinnen und Schüler zu gutem Zeitmanagement in der Aufgabeneinteilung, zum Einhalten eines Tages- und Wochenrhythmus und zu einem strukturierten Tagesablauf und weist zusätzlich darauf hin, die gesetzlichen Einschränkungen zu beachten und Kontakte nur mittels moderner Technologien und Telefon zu pflegen. Sie bittet um Zuversicht und verspricht den Schülerinnen und Schülern die Unterstützung aller am TGM, um diese ungewöhnliche Situation gut zu meistern.

Hinweis der Redaktion: Diese Informationen wurden am 26. März 2020 der TGM-Homepage entnommen und entsprechen dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Stand.

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